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DER LANGE WEG ZUM OLDTIMER

Als wir 2018 unseren Van gekauft haben, konnte uns alles gar nicht schnell genug gehen. Da wir für den Umbau ständig mit dem Bus hin und her fahren mussten entschieden wir uns, ohne uns groß Gedanken zu machen, ihn direkt anzumelden. Ursprünglich war es als PKW zugelassen und entsprechend haben wir ihn so auch wieder angemeldet. Das Oldtimer-Alter von 30 Jahren war damals natürlich längst erreicht und wir hätten uns direkt um das H-Kennzeichen kümmern können. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer und wir haben eben noch zwei Jahre gewartet. Im Frühling 2020 befassten wir uns genauer mit dem Thema und merkten schnell, dass es nicht einfach werden würde und bestimmt auch eine große Portion Glück dazugehört. Wir haben euch ein paar unserer Erfahrungen zusammengefasst, vielleicht steht ihr aktuell vor der gleichen Hürde und es hilft dem ein oder anderen weiter. 

VORTEILE H-KENNZEICHEN

Günstige Steuern und Versicherung

Die Steuer für Oldtimer wird nicht nach Abgaswert und Hubraum berechnet, sondern beträgt pauschal 192 EUR pro Jahr. Vor allem für Fahrzeuge mit großen Motoren und ohne moderne Katalysatoren ist das ein riesiger Vorteil. Auch in der Versicherung sind Oldtimer oftmals viel günstiger als moderne Fahrzeuge.

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Freie Fahrt in alle Umweltzonen

Ohne Katalysator erhält man keine Umweltplakette und entsprechend ist es nicht erlaubt in Umweltzonen, sprich in die meisten deutschen Innenstädte, zu fahren. Mit H-Kennzeichen hat man jedoch auch ohne grüne Plakette freie Fahrt in alle Umweltzonen. 

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Wertsteigerung

Viele nutzen ihren Oldtimer als Wertanlage. Wenn die Autos erst einmal die Oldtimer-Plakette haben, steigern sie ihren Wert enorm.

NACHTEILE H-KENNZEICHEN

Beschränkung der jährlichen Fahrleistung

Je nach Versicherung ist die jährliche Fahrleistung auf 10.000 Kilometer begrenzt und in den meisten Fällen muss man zusätzlich ein Alltagsfahrzeug nachweisen können.


Aufwändiger Prüfprozess

Damit ein Fahrzeug tatsächlich als Oldtimer anerkannt wird, muss ein aufwendiges Gutachten erstellt werden.


Verkehrstauglichkeit und originalgetreuer Zustand

Das Fahrzeug muss die allgemeinen Anforderungen an die Verkehrstauglichkeit erfüllen. Allerdings gelten für das Fahrzeug nur die gesetzlichen Bestimmungen, die zum Zeitpunkt seiner Zulassung gültig waren. Umbauten sind nur dann erlaubt, wenn sie zeitgenössisch sind, was natürlich absolut Ansichtssache ist. Voraussetzung für Veränderungen ist, dass die Komponenten schon zu den Neuwagen-Zeiten des Fahrzeugs existiert haben.

DAS GUTACHTEN

Um ein H-Kennzeichen beantragen zu können, wird ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung benötigt. Dieses beinhaltet die Hauptuntersuchung und es wird außerdem geprüft, ob das Fahrzeug alle Voraussetzungen für einen Oldtimer erfüllt. Ganze vier Anläufe haben wir hierfür gebraucht und absolut nicht mehr damit gerechnet. Die ersten dreimal waren wir in Werkstätten bei denen der TÜV Süd die Prüfung durchgeführt hat, jeweils ohne Erfolg. Beim vierten Mal sind wir dann auf Rat eines Bekannten zum GTÜ gefahren, die sind angeblich weniger streng. Und siehe da, es hat geklappt. 

 

Hauptkriterien für das Gutachten sind, dass das Mindestalter des Fahrzeugs 30 Jahre seit der Erstzulassung betragen muss und die Fahrzeughistorie muss sich nachvollziehen lassen. Dazu kommt, dass 90 Prozent der Teile im Fahrzeug entweder original oder zeitgenössisch sein müssen. Aber auch dabei gibt es wieder die Ausnahme das Umbauten, die der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit dienen, erlaubt sind. Es dürfen z. B. Kopfstützen, moderne Scheinwerfer oder Rollgurte verbaut werden. Bei optischen Veränderungen oder Tunings wird es meist schwierig. Bei allen Umbauten muss der Wiedererkennungswert des Fahrzeugs gegeben sein und die Veränderungen sollen ausschließlich mit „zeitgenössischen“ Teilen erfolgen. Das alles ist natürlich absolut Ansichtssache und deshalb hat es bei uns die ersten drei Male auch nicht geklappt. Hauptgründe waren die nicht originalen Sportsitze, der Ausbau, das Radio und die eingetragenen Sitzmöglichkeiten im Fahrzeugschein. Wobei das Letztere für uns so gar keinen Sinn ergeben hat, da im Schein 2 - 9 Sitze eingetragen sind und somit unsere zwei Sitze im Fahrerraum eigentlich ausreichend sein müssten.

 

Long story short, das Gutachten beim GTÜ hat uns inkl. Hauptuntersuchung 150 Euro gekostet, wobei die ersten drei Versuche komplett kostenlos waren. Nach einem kurzen Blick ins Auto wurde uns nämlich immer direkt eine Absage erteilt. Deshalb können wir euch nur empfehlen, beim ersten Scheitern nicht aufzugeben und verschiedene Meinungen einzuholen.

VERSICHERUNG

Das Thema Versicherung hat uns auch nochmal einiges an Zeit und Nerven gekostet. Unsere bisherige Versicherung kann keine Oldtimer versichern und die einzige Option direkt aus dem Vertrag rauszukommen war, zu einem Kooperationspartner zu wechseln (normalerweise kann eine Versicherung immer nur zum Jahresende gewechselt werden). Bei diesem Partner war allerdings unser Fahrzeugmodell nicht gelistet und wir mussten jede Menge Formulare ausfüllen und immer wieder Fragen beantworten, was sich über insgesamt zwei Wochen hingezogen hat. Letztendlich sind wir aber von unserer neuen Versicherung, der OCC Assekuradeur GmbH, bzw. den Leistungen absolut überzeugt.

 

Bei fast allen Anbietern gibt es einige Voraussetzungen für die Versicherung als Oldtimer:

Es muss ein weiterer PKW als Alltagsfahrzeug vorhanden sein

Alle Fahrer müssen zwischen 23 und 74 Jahre alt sein

Die jährliche Fahrleistung ist auf maximal 10.000 km begrenzt

Das Fahrzeug muss nach Gebrauch überdacht abgestellt sein

Es wird ein Wertgutachten benötigt

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Das Wertgutachten kann man in den meisten Fällen direkt beim Oldtimer-Gutachten mitmachen lassen. Wir hatten uns mal wieder nicht ausführlich genug informiert und dachten, dass wird automatisch mitgemacht, was allerdings nicht der Fall war. Glücklicherweise kann man bei der OCC bis zu einem Wert von 80.000 Euro selbstständig ein Wertgutachten erstellen. Hierfür gibt es auf deren Homepage einen Selbstbewertungsbogen, den man innerhalb von sechs Monaten ausgefüllt und mit Bildern zurückschicken muss. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Fahrzeug automatisch bis zu einer Summe von 10.000 Euro versichert.

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Ein kleiner Tipp noch: Unser Van war die ganze Zeit auf Danielas Papa zugelassen. Da es bei Oldtimern keine Schadensfreiheitsklassen gibt, wollten wir es jetzt direkt auf Daniela zulassen. Allerdings bekamen wir von der Versicherung den Hinweis, dass Fahrzeuge die auf dem Land und nicht in der Stadt gemeldet sind wesentlich günstiger sind. Die Versicherung geht nämlich davon aus, dass auf dem Land weniger Unfälle als in der Stadt passieren. Deshalb lassen wir es nun doch auf den Papa weiterlaufen. 

UMMELDEN

Für die Ummeldung zum Oldtimer werden jede Menge Dokumente benötigt (siehe unten). Kleiner Tipp: Es gibt die Möglichkeit sich für ca. 10 Euro bereits im Voraus ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Für die komplette Ummeldung haben wir inkl. Wunschkennzeichen 48 Euro gezahlt. Die neuen Schilder haben 22 Euro zusätzlich gekostet.

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Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Amtliche Kennzeichen

technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO

Hauptuntersuchung

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters

evtl. Vollmacht für den Beauftragten

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

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